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vhs-Programmheft-2024_2025

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AGB

Kultur123 Stadt RĂĽsselsheim
Betriebsteil vhs
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Entgelte der Volkshochschule Rüsselsheim (vhs)


Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt.

Jede Teilnahme an den Angeboten der vhs RĂĽsselsheim bedarf der Annahme durch die vhs. DarĂĽber entsteht ein Vertrag im Sinne des BĂĽrgerlichen Gesetzbuches. FĂĽr die Richtigkeit der im Programm abgedruckten Daten wird keine Gewähr ĂĽbernommen.


Stellung, Funktion und Name

Die vhs ist als Betriebsteil von Kultur123 Stadt Rüsselsheim eine öffentliche Bildungseinrichtung und erfüllt einen öffentlichen Auftrag. Über die Angebote von Kultur123 erhöhen sich die Chancen auf Teilhabe an Bildung und Kultur für alle. Der Betriebsteil trägt den Namen Volkshochschule Rüsselsheim (vhs). Er ist Mitglied im Deutschen und Hessischen Volkshochschulverband. Die Volkshochschule Rüsselsheim ist nach LQW zertifiziert. Damit erhalten die Kundinnen und Kunden Leistungen von garantierter Qualität.


1. DurchfĂĽhrung

(1) Die vhs verpflichtet sich, die fĂĽr die Veranstaltungen im Einzelnen angegebenen Unterrichtsstunden durchzufĂĽhren. Es besteht kein Anspruch, von einer bestimmten Lehrkraft unterrichtet zu werden.

(2) Die vhs ist berechtigt, bei zu geringen Anmeldungen, Veranstaltungen abzusagen sowie diese räumlich oder terminlich zu verlegen. Bei einer terminlichen Verlegung besteht für Teilnehmende die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Sofern bei der jeweiligen Kursbeschreibung nichts Gegenteiliges vermerkt ist, stellt die vhs auf Antrag, nach Abschluss der Veranstaltung, ein Zertifikat ĂĽber die Teilnahme aus.

(4) In den Unterrichtsgebäuden ist die jeweilige Hausordnung zu beachten. Insbesondere ist das Rauchen in den Unterrichtsgebäuden nicht gestattet.

(5) Teilnehmende an EDV-Veranstaltungen haben zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe der fĂĽr Unterrichtszwecke zur VerfĂĽgung gestellten Software verboten ist. Die Verwendung von Software der Teilnehmenden auf Geräten der vhs ist nur nach ausdrĂĽcklicher Genehmigung durch die vhs gestattet.


2. Entgelte, Zahlung und Rabatt

(1) Die vhs erhebt Entgelte. Das zu zahlende Entgelt bezieht sich – falls nichts anderes ausgewiesen ist – auf Unterrichtsstunden von
45 Minuten.

(2) Das Entgelt beträgt pro Unterrichtsstunde mindestens 1,60 € und höchstens 16,00 €. Die Höhe des Veranstaltungsentgeltes richtet sich nach der Zahl der Unterrichtsstunden sowie dem sachlichen und personellen Aufwand.

(3) Die Information über die Fälligkeit der Entgelte erfolgt bei Anmeldung. Die vhs empfiehlt die Teilnahme am SEPA-Lastschrift-verfahren oder die Nutzung der angebotenen Online-Bezahlsysteme. Die Frist für die Vorabankündigung (pre-notification) im
SEPA-Lastschriftverfahren wird auf 3 Tage verkĂĽrzt. Vorhandene Guthaben werden damit verrechnet.

(4) Die GebĂĽhren fĂĽr nicht einlösbare Lastschriften – falsche Bankverbindung, nicht gedecktes Konto etc. – sind von den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu tragen. Fehlgeschlagene Lastschriften erhöhen sich um die Bankgebühren.

(5) Bei Studienreisen tritt die vhs Rüsselsheim lediglich als Vermittlerin auf. In diesen Fällen und bei Bildungsurlauben orientiert
sich die Höhe des Entgeltes für die Leistungen der vhs an dem Aufwand und den darüber entstandenen Kosten.

(6) Bei Einzelveranstaltungen kann die vhs ein Eintrittsgeld erheben.

(7) Bei Sonderkursen und MaĂźnahmen im Auftrag von Dritten gelten die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen.

(8) Bei gesellschafts-, bildungs- oder sozialpolitischen Veranstaltungen kann die vhs auf die Erhebung von Entgelten ganz
oder teilweise verzichten.

(9) Aufwendungen fĂĽr LehrbĂĽcher und Arbeitsmaterialien sind von den Teilnehmenden zu tragen.

(10) Aufwendungen fĂĽr Verbrauchsmaterialien in den Kursen werden den Teilnehmenden anteilig berechnet. Bei PrĂĽfungen gelten
die von der jeweiligen PrĂĽfungsinstitution festgesetzten PrĂĽfungsentgelte. Diese werden gesondert erhoben und sind von
Ermäßigungen ausgeschlossen.

(11) Die Ermäßigung von Entgelten ist auf zwei Veranstaltungen pro Studienjahr und Person begrenzt.

(12) Die Inanspruchnahme von Ermäßigungen ist auf die Einwohner*innen Rüsselsheims beschränkt. Die vhs kann hierfür einen Nachweis verlangen.

(13) Für Angebote der vhs kann gegen Vorlage eines entsprechenden schriftlichen Nachweises Ermäßigung beantragt werden. Ausdrücklich ausgenommen davon sind Studienfahrten sowie Kosten für besondere Aufwendungen und Sachmittel.

​​​​​​​Als Nachweise gelten der Rüsselsheim-Pass, der Berechtigungsausweis, die Ehrenamtscard, die SGB II, SGB XII und Bafög- sowie Wohngeld- und Kinderzuschlagsbescheide, der FSJ-Ausweis, der BFD-Ausweis, Leistungsbescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie der Studierendenausweis.

Folgende Ermäßigungen werden bei Vorliegen der Nachweise gewährt: Kinder und Jugendliche erhalten zwei Kurse pro Studienjahr kostenfrei. Erwachsene erhalten eine Reduzierung des Kursentgelts um 75% für zwei Kurse pro Studienjahr.

(14) Die Betriebsleitung kann für Teilnehmende oder Teilnehmergruppen besondere Rabatt- und Ermäßigungsmöglichkeiten einführen.

(15) Bei Entgelten über 100,00 € je Veranstaltung kann auf Antrag Ratenzahlung gewährt werden. Ratenzahlung kann nur gewährt werden für Veranstaltungen, die eine Laufzeit von vier Unterrichtswochen überschreiten. Die erste Rate in Höhe von 50% des
Entgeltes wird bei Zustandekommen des Vertrages, die zweite Rate nach der Hälfte der Veranstaltungstage fällig. Für eine Ratenzahlung ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren erforderlich.

(16) Für geleistete Zahlungen und erteilte Lastschriften erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine Anmeldebestätigung.
Sie ist zu den Veranstaltungen mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen.

(17) Das Gesamtentgelt ist unabhängig von der Anzahl der besuchten Unterrichtsstunden zu entrichten.

(18) Nachträgliche Bescheinigungen, Nachweise, Zertifikate und Zweitausfertigungen werden auf Antrag und gegen ein
Entgelt von 5,00 € erstellt.


3. KĂĽndigung

(1) Die vhs kann den Vertrag aus wichtigen Gründen fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Teilnehmende gegen die Hausordnung verstoßen, den Ablauf eines Kurses nachhaltig stören bzw. eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aus sonstigen schwerwiegenden Gründen unzumutbar ist.

(2) Bei Sonderkursen und Maßnahmen im Auftrag von Dritten gelten die dort festgelegten Regelungen ergänzend.

(3) Die vhs verpflichtet sich zur anteiligen Erstattung des Kursentgeltes, wenn aus GrĂĽnden, die von der vhs zu vertreten sind, die Veranstaltung abgebrochen wird.

(4) Die Entgelte werden in voller Höhe zurückgezahlt, wenn eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann.

(4) Bei Studienreisen, Bildungsurlauben und MaĂźnahmen im Auftrag von Dritten gelten die jeweiligen vertraglichen Regelungen.

(5) Erstattungen und Rückzahlungen erfolgen grundsätzlich unbar.

(6) Bei Veranstaltungen der vhs mit einer Laufzeit von mehr als 35 Unterrichtswochen kann eine ordentliche KĂĽndigung nur
schriftlich erfolgen. Dies mit einer Frist von 8 Wochen zum Halbjahresende. Erfolgt eine KĂĽndigung aus wichtigem Grunde (z.B. Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme, Krankheit, berufsbedingte GrĂĽnde), so ist bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung
eine außerordentliche Kündigung zum Monatsende möglich.

(7) Bei besonderen Härtefällen entscheidet die Betriebsleitung.


4. Widerruf

(1) Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung
der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unseren Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs.

(2) Der Widerruf ist zu richten per Post an: Kultur123 –Geschäftsstelle-, Am Treff 1, 65428 Rüsselsheim, oder per Fax
an: 06142 16894, oder per E-Mail an: anmeldung@kultur123ruesselsheim.de

(3) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und der ggf. gezogene Nutzen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss insoweit Wertersatz geleistet werden.
Dies kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllt werden müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung des Kunden/der Kundin, für die vhs mit deren Empfang.

(4) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist,
bevor das Widerrufsrecht ausgeĂĽbt wurde.


5. Haftung

(1) Kultur123, vhs haftet für Schäden, die Teilnehmenden durch den Besuch von Veranstaltungen entstehen, nur, wenn ihr oder ihren Beauftragten ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

(2) Kultur123, vhs, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadenersatz.


6. Reisen

(1) Für die von der vhs vermittelten Reisen gelten besondere Bedingungen. Diese können in der Geschäftsstelle der vhs eingesehen werden.


7. Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden von der vhs im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften nur im notwendigen Umfang verarbeitet. Personenbezogene Daten werden erhoben und gespeichert, soweit dies fĂĽr die Erbringung der Leistungen durch die vhs, insbesondere die VertragserfĂĽllung, die Presse- und Ă–ffentlichkeitsarbeit sowie zum Betrieb der Internetseite erforderlich ist.

(2) Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzhinweisen von Kultur123 und den Datenschutzhinweisen des Betriebsteils vhs entnehmen.


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vhs Rüsselsheim treten zum 01.03.2021 in Kraft.