DeuföV
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DeuFöV Berufssprachkurs | Foto: pixabay


Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV)
Mit den Berufssprachkursen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung
gem. § 45a AufenthG des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (BMAS) wurde die berufsbezogene Deutschförderung zum Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes.
Sie wird vom Bundesamt fĂĽr Migration und FlĂĽchtlinge (BAMF) umgesetzt.
Ziel der Berufssprachkurse ist die schnelle und nachhaltige Integration in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt.
Die berufsbezogene Sprachförderung (DeuFöV) enthält verschiedene Module:
- Basismodule (B2–C1)
- Spezialkurs Berufssprachkurs A2
- Spezialkurs Unter-B1 mit fachpraktischem Sprachunterricht im Berufsfeld „Reinigung und Hauswirtschaft“
- Spezialkurs Berufssprachkurs B1
- Spezialkurs Berufssprachkurs Einzelhandel
- Spezialkurs Berufssprachkurs Nichtakademische Gesundheitsberufe
- Spezialkurs Berufssprachkurs Gewerbe-​​​​​​​Technik
Die Voraussetzungen zur Teilnahme, die Kursabläufe und die Ziele der Module sind unterschiedlich.
Wir empfehlen allen Interessierten, sich beraten zu lassen. Es ist eine Berechtigung der Arbeitsagentur, des Jobcenters oder des BAMF notwendig.
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