Voraussetzung (Berechtigung, Verpflichtung)
Einen Anspruch auf die einmalige Teilnahme am Integrationskurs haben Ausländer*innen, welche sich dauerhaft in Deutschland aufhalten. Das Aufenthaltsgesetz sieht unterschiedliche Regeln für Teilnahme und Kosten vor.
Ob ein gesetzlicher Anspruch auf einen Integrationskurs besteht, hängt von vielen Faktoren ab, bespielweise vom Zeitpunkt der Einreise und dem Aufenthaltsstatus.
Genauere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde oder dem BAMF.
BAMF - Bundesamt fĂĽr Migration und FlĂĽchtlinge - Teilnahme und Kosten
Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs