Kalender
« » March

  Download

vhs-Programmheft-2024_2025

E-Paper
PDF
Auslagestellen

Social Media

​​​​​​​Facebook_grau_50Youtube_grau_50​​​​​​​

  Newsletter 

Newsletter-Anmeldung

Team

Das gesamte Team der Volkshochschule

mehr

Kosten / Befreiung von Kosten

Wenn Sie mit einer Berechtigung oder Verpflichtung am Integrationskurs teilnehmen, beträgt der Selbstkostenbeitrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) 2,29 €. Dieser Betrag ist pro Abschnitt (100 Unterrichtsstunden) im Voraus an den Kursträger zu zahlen, somit 229,00 € pro Abschnitt.

Kostenbefreiung

Sie können auf Antrag vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs befreit werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie zutrifft:

  • Sie beziehen Leistungen nach SGB II (BĂĽrgergeld) oder SGB III (Arbeitslosengeld)
  • Sie beziehen Leistungen nach SGB XII (Leistungen zum Lebensunterhalt)
  • Sie sind beschäftigt und Ihr Bruttomonatsentgelt ĂĽbersteigt nicht:
    - 2.491,50 Euro bei Personen ohne Kinder
    - 3.246,50 Euro bei einem Kind
    - 4.001,50 Euro bei 2 oder mehr Kinder
  • Sie sonst finanziell bedĂĽrftig sind.

Antrag Kostenbefreiung


RĂĽckerstattung

Wenn Sie den Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgreich absolviert haben, können Sie auf Antrag beim BAMF die Hälfte des gezahlten Selbstkostenbeitrags zurückerhalten.

Es gelten dabei folgende Fristen:

  • Wenn Ihre Teilnahmeberechtigung vor dem 31.01.2023 ausgestellt wurde gilt:
    Die gesetzliche Frist beträgt zwei Jahre nach erstmaliger Ausstellung der Teilnahmeberechtigung,
    unabhängig von der besuchten Kursart.

  • Wenn Ihre Teilnahmeberechtigung nach dem 01.02.2023 ausgestellt wurde: 
    Die gesetzliche Frist beträgt zwei Jahre, wenn Sie an einem allgemeinen Integrationskurs teilgenommen haben. 
    Die Frist beträgt drei Jahre, wenn Sie an einem speziellen Integrationskurs nach § 13 Abs. 1 IntV (z.B. Alphabetisierungskurs, Zweitschriftlernerkurse, Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs, Jugendintegrationskurs) teilgenommen haben.

Antrag RĂĽckerstattung


Auch ohne Zulassung zum Integrationskurs ist eine Teilnahme zu selbst getragenen Kosten möglich.

Uebersicht-I-Kurse_2022_23


Stand 01.08.2022