Kosten / Befreiung von Kosten
Wenn Sie mit einer Berechtigung oder Verpflichtung am Integrationskurs teilnehmen, beträgt der Selbstkostenbeitrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) 2,29 €. Dieser Betrag ist pro Abschnitt (100 Unterrichtsstunden) im Voraus an den Kursträger zu zahlen, somit 229,00 € pro Abschnitt.
Kostenbefreiung
Sie können auf Antrag vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs befreit werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie zutrifft:
- Sie beziehen Leistungen nach SGB II (BĂĽrgergeld) oder SGB III (Arbeitslosengeld)
- Sie beziehen Leistungen nach SGB XII (Leistungen zum Lebensunterhalt)
- Sie sind beschäftigt und Ihr Bruttomonatsentgelt übersteigt nicht:
- 2.491,50 Euro bei Personen ohne Kinder
- 3.246,50 Euro bei einem Kind
- 4.001,50 Euro bei 2 oder mehr Kinder - Sie sonst finanziell bedĂĽrftig sind.
RĂĽckerstattung
Wenn Sie den Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs) innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgreich absolviert haben, können Sie auf Antrag beim BAMF die Hälfte des gezahlten Selbstkostenbeitrags zurückerhalten.
Es gelten dabei folgende Fristen:
- Wenn Ihre Teilnahmeberechtigung vor dem 31.01.2023 ausgestellt wurde gilt:
Die gesetzliche Frist beträgt zwei Jahre nach erstmaliger Ausstellung der Teilnahmeberechtigung,
unabhängig von der besuchten Kursart.
- Wenn Ihre Teilnahmeberechtigung nach dem 01.02.2023 ausgestellt wurde:
Die gesetzliche Frist beträgt zwei Jahre, wenn Sie an einem allgemeinen Integrationskurs teilgenommen haben.
Die Frist beträgt drei Jahre, wenn Sie an einem speziellen Integrationskurs nach § 13 Abs. 1 IntV (z.B. Alphabetisierungskurs, Zweitschriftlernerkurse, Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs, Jugendintegrationskurs) teilgenommen haben.
Auch ohne Zulassung zum Integrationskurs ist eine Teilnahme zu selbst getragenen Kosten möglich.
Stand 01.08.2022