Fahrkosten
Als weitere Entlastung für Kursteilnehmenden gibt es die Möglichkeit, die Fahrtkosten zum Integrationskurs ganz oder teilweise erstattet zu bekommen. Einen entsprechenden Antrag beim BAMF können Sie stellen, wenn Sie vom Kostenbeitrag befreit oder zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet wurden. Wir prüfen für Sie, ob diese Möglichkeit in Ihrem Fall besteht.