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Rabatte und Ermäßigungen

Ermäßigungen für bestimmte Zielgruppen

Für Angebote der vhs kann gegen Vorlage eines entsprechenden schriftlichen Nachweises Ermäßigung beantragt werden. Ausdrücklich ausgenommen davon sind Studienfahrten sowie Kosten für besondere Aufwendungen und Sachmittel.

Die Inanspruchnahme von Ermäßigungen ist auf die Einwohnerinnen und Einwohner Rüsselsheims beschränkt. Die vhs kann hierfür einen Nachweis verlangen.


Eine Entgeltermäßigung von 100 Prozent ist möglich für:

  • Kinder und Jugendliche, die im Besitz des „Rüsselsheim-Passes“ sind.


Eine Entgeltermäßigung von 75 % ist möglich für: 

  • Inhaber*innen des Berechtigungsausweises der Stadt Rüsselsheim.


Eine Entgeltermäßigung von 40 % ist möglich für:

  • Angehörige von Haushalten, deren Nettoeinkommen geringer ist als das Zweifache des Hartz-IV-Regelsatzes,
  • Angehörige von Haushalten, die Wohngeld beziehen,
  • Angehörige von Haushalten, die eine Rundfunkgebührenbefreiung erhalten,
  • Angehörige von Haushalten, die Kindergeldzuschlag der Bundesagentur für Arbeit erhalten,
  • Angehörige von Haushalten, die im Besitz eines Sozialwohnungsberechtigungsscheines sind,
  • Angehörige von Haushalten, die BAföG beziehen,
  • Angehörige von Haushalten, die berechtigt sind, eine ermäßigte Kindergartengebühr zu zahlen.


Die Ermäßigung von Entgelten ist auf zwei Veranstaltungen pro Studienjahr und Person begrenzt.

Die Betriebsleitung kann für Teilnehmende oder Teilnehmergruppen besondere Rabatt- und Ermäßigungsmöglichkeiten einführen.